Dienstag, 30. April 2013

Wie erstelle ich ein Passfoto

Auskunft darüber, wie in der Schweiz ein Passfoto aussehen muss, gibt folgende Webseite:

http://www.schweizerpass.admin.ch/dam/data/pass/ausweise/fotomustertafel.pdf

Das Foto drucken lassen kann man z.B. hier:
Pixum.ch, 8 Fotos für 2.99 CHF 

http://www.pixum.ch/product/510-passfoto.html?p_ref=cpc_gg_shopminipix&gclid=CIDe5JyN8rYCFYRQ3godDEAAJQ


Kriterien:

Format
Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens
34 mm.
Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm
nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen
Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise
den Rand überschreiten).
Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur
Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.


Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung
Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in
die Kamera blicken (Frontalaufnahme).
Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone.
Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein
(auch bei Brillenträgern).
Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck
ist erlaubt !).
Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht.
Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.


Brillenträger
Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
Keine Spiegelung der Brillengläser.
Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille.
Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
Foto muss scharf und kontrastreich sein.


Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).
Natürliche Hauttöne.
Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.


Hintergrund
Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.


Kopfbedeckung
Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder
auf den Kopf geschobene Brille etc.
Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen
Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft
angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der
Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens
von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen
keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.


Fotoqualität und weitere Anforderungen
Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis
wird schwarzweiss sein.
Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfl äche haben
(hochglanz oder halbmatt). Die Oberfl äche darf keine mit dem Finger
spürbare Struktur haben (sog. Pearl- oder Seidenraster-Effekt).
Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen
vorgesehenes Papier verwendet werden.
Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle
Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera,
neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.